Eine Versammlung nach § 15 kann bis zum Ablauf des 7. April 2023 auch mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig.
§ 39
SprAuGSonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Übergangs- und Schlußvorschriften
Stand 2022-10-17