Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 1975 in Kraft.
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
Der Innenminister
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Der Ministerpräsident
Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
Der Innenminister