Das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bilden die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens. Sie sind insbesondere bei dem Zugang zu den verschiedenen Schularten zu achten.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/th-verf/__21.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).