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Jurafuchs

Art. 60

UN-CHARTA
Für die Wahrnehmung der in diesem Kapitel genannten Aufgaben der Organisation sind die Generalversammlung und unter ihrer Autorität der Wirtschafts- und Sozialrat verantwortlich; dieser besitzt zu diesem Zweck die ihm in Kapitel X zugewiesenen Befugnisse. Kapitel X – Der Wirtschafts- und Sozialrat Zusammensetzung

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