Für die Wahrnehmung der in diesem Kapitel genannten Aufgaben der Organisation sind die Generalversammlung und unter ihrer Autorität der Wirtschafts- und Sozialrat verantwortlich; dieser besitzt zu diesem Zweck die ihm in Kapitel X zugewiesenen Befugnisse.
Kapitel X – Der Wirtschafts- und Sozialrat
Zusammensetzung
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Quelle: gesetze-im-internet.de/un-charta/__60.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).