(1) Als Hauptorgane der Vereinten Nationen werden
eine Generalversammlung,
ein Sicherheitsrat,
ein Wirtschafts- und Sozialrat,
ein Treuhandrat,
ein Internationaler Gerichtshof und
ein Sekretariat eingesetzt.
(2) Je nach Bedarf können in Übereinstimmung mit dieser Charta Nebenorgane eingesetzt werden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/un-charta/__7.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).