Die Vereinten Nationen schränken hinsichtlich der Anwartschaft auf alle Stellen in ihren Haupt- und Nebenorganen die Gleichberechtigung von Männern und Frauen nicht ein.
Kapitel IV – Die Generalversammlung
Zusammensetzung
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Quelle: gesetze-im-internet.de/un-charta/__8.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).