Jurafuchs
Art. ikel

Art. ikel

Verf BE
101
ABSCHNITT IX Übergangs- und Schlußbestimmungen
Stand 1995-11-23
(1) Diese Verfassung tritt, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, nach Zustimmung in einer Volksabstimmung am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 (VOBl. I S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 339), außer Kraft. (2) Artikel 99 tritt mit dem Beginn der 13. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin in Kraft. (3) Artikel 55 Abs. 2 findet auf den bei Inkrafttreten dieser Verfassung im Amt befindlichen Senat keine Anwendung.

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