Jurafuchs

Art. ikel

Verf MV
80 (Inkrafttreten)
Schlußbestimmungen
Stand 1993-05-23
(1)
Diese Verfassung wird vom Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen und durch einen Volksentscheid mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden bestätigt.
(2)
Die Verfassung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt mit Beendigung der ersten Wahlperiode des Landtages in Kraft.