Jurafuchs

§ 12

VwVfGBbg
Verweisung in anderen Rechtsvorschriften
Stand 2018-05-08
Soweit in anderen Rechtsvorschriften des Landes auf das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2004 (GVBl. I S. 78), das durch Gesetz vom 11. März 2008 (GVBl. I S. 42) geändert worden ist, oder dessen Vorschriften verwiesen wird, tritt an deren Stelle § 1 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz oder dessen entsprechenden Vorschriften.

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