Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvollzugskostenverordnung vom 9. Oktober 2002 (GVOBl. M-V S. 726) außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 4 ÜbergangsregelungAnlage →