Die Entscheidungen des Landtages gemäß §§ 1, 16 können beim Landesverfassungsgericht angefochten werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 19 Entsprechende Anwendung§ 21 Kosten →