Jurafuchs

§ 1

ZustV-LBO
Stand 2008-06-23
Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden werden der Landeshauptstadt Saarbrücken und den Städten Homburg, Neunkirchen, Saarlouis, St. Ingbert und Völklingen übertragen.

Meine Notizen

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