Diese Verordnung tritt am 1. September 1994 in Kraft. § 2 Abs. 5 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 10 Marktüberwachung§ 12 →