(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2)Gleichzeitig tritt das Landesgesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung vom 20. Juli 1998 (GVBl. S. 216, BS 3211-1) außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Ordnungswidrigkeiten