Der Staatsminister des Innern, für Sport und Integration übt die Dienstaufsicht über den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs aus.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 2 Personalvertretungs- und DisziplinarangelegenheitenArt. 4 Zuständigkeit für Normenkontrollverfahren →