Jurafuchs

§ 20

APG NRW
Bericht der Landesregierung zur Lage der Älteren in Nordrhein-Westfalen
Stand 2019-07-12
Das für die Altenpolitik zuständige Ministerium erarbeitet und veröffentlicht einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht als Gesamtanalyse zur Lage der Älteren in Nordrhein-Westfalen. Dieser dient zugleich als Planungsgrundlage für den Landesförderplan nach § 19.

Teil 5

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Meine Notizen

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