Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.Potsdam, den 16. Juni 2010Der Präsident des Landtages BrandenburgGunter FritschMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 7 Besondere Vorschriften zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und zur Anwendung des Sozialgesetzbuches