(1)Dieses Gesetz tritt am 1. August 1960 in Kraft [1] . Gleichzeitig wird das Gesetz über die Vereidigung der Mitglieder des Senats und der Bezirksämter vom 3. Februar 1951 (VOBl. I S. 242) aufgehoben.(2)(überholt)Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← §§ 5 bis 11 (weggefallen)