(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig tritt das Bannkreisgesetz vom 4. November 1968 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 241) außer Kraft.
Ausgefertigt Hamburg, den 5. Februar 1985. Der Senat
Ausgefertigt Hamburg, den 5. Februar 1985. Der Senat