Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 41 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung und Energiebereitstellung§ 43 Kleinkläranlagen, Gruben →