Die entsorgungspflichtigen Körperschaften sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel private Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung und Abfallverwertung unterstützen.
Art. 24
Bayerisches AbfallwirtschaftsgesetzFinanzielle Förderung durch die Kommunen
Finanzielle Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen
Stand 1996-08-09