Jurafuchs

Art. 18

BayIntG
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 2016-12-13
(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten in Kraft:
1.
Art. 8 mit Wirkung vom 15. März 2016,
2.
Art. 5 Abs. 2, 3, 6 und Art. 17a Abs. 5 am 1. August 2017.
(2)
Art. 8 tritt mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft. Entsprechende Angebote der Hochschulen laufen zu dem in Satz 1 genannten Datum aus.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →