Versammlungen unter freiem Himmel sind innerhalb des befriedeten Bezirks verboten. Ebenso ist es verboten, zu Versammlungen nach Satz 1 aufzufordern.
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Diese Norm interaktiv erleben
5 interaktive Fälle zu Art. 18 BayVersG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.