Die Unterlagen müssen Angaben über vorgesehene Maßnahmen zur sparsamen und effizienten Energieverwendung enthalten, insbesondere Angaben über Möglichkeiten zur Erreichung hoher energetischer Wirkungs- und Nutzungsgrade, zur Einschränkung von Energieverlusten sowie zur Nutzung der anfallenden Energie.
§ 4d
BImSchV 9Angaben zur Energieeffizienz
Anwendungsbereich, Antrag, Unterlagen und Projektmanager
Stand 2026-05-06