Jurafuchs
§ 1

§ 1

BVerfGG
Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
Stand 2026-05-06
(1) Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes. (2) Der Sitz des Bundesverfassungsgerichts ist Karlsruhe. (3) Das Bundesverfassungsgericht gibt sich eine Geschäftsordnung, die das Plenum beschließt.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →