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Jurafuchs

Art. 105

BY-VERF
Zweiter Hauptteil Grundrechte und Grundpflichten
Ausländer, die unter Nichtbeachtung der in dieser Verfassung niedergelegten Grundrechte im Ausland verfolgt werden und nach Bayern geflüchtet sind, dürfen nicht ausgeliefert und ausgewiesen werden.

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