Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zusammenzuarbeiten.
§ 24
SächsDSUGZusammenarbeit mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Stand 2019-05-11