Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.
§ 33
SächsDSUGVertrauliche Meldungen von Verstößen
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Stand 2019-05-11