Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 26. Juni 2013zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung)
(Dublin-III-VO)49 Normen · Stand 2017-02-25
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