Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 50

EMRK
Kosten des Gerichtshofs
Abschnitt II — Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Die Kosten des Gerichtshofs werden vom Europarat getragen.

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