Europäische Menschenrechtskonvention
(EMRK)59 Normen · Quelle: gesetze-im-internet.de
Abschnitt I — Rechte und Freiheiten
- Art. 2Recht auf Leben
- Art. 3Verbot der Folter
- Art. 4Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
- Art. 5Recht auf Freiheit und Sicherheit
- Art. 6Recht auf ein faires Verfahren
- Art. 7Keine Strafe ohne Gesetz
- Art. 8Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
- Art. 9Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Art. 10Freiheit der Meinungsäußerung
- Art. 11Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
- Art. 12Recht auf Eheschließung
- Art. 13Recht auf wirksame Beschwerde
- Art. 14Diskriminierungsverbot
- Art. 15Abweichen im Notstandsfall
- Art. 16Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen
- Art. 17Verbot des Mißbrauchs der Rechte
- Art. 18Begrenzung der Rechtseinschränkungen
Abschnitt II — Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
- Art. 19Errichtung des Gerichtshofs
- Art. 20Zahl der Richter
- Art. 21Voraussetzungen für das Amt
- Art. 22Wahl der Richter
- Art. 23Amtszeit und Entlassung
- Art. 24Kanzlei und Berichterstatter
- Art. 25Plenum
- Art. 26Einzelrichterbesetzung, Ausschüsse, Kammern und Große Kammer
- Art. 27Befugnisse des Einzelrichters
- Art. 28Befugnisse der Ausschüsse
- Art. 29Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und Begründetheit
- Art. 30Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer
- Art. 31Befugnisse der Großen Kammer
- Art. 32Zuständigkeit des Gerichtshofs
- Art. 33Staatenbeschwerden
- Art. 34Individualbeschwerden
- Art. 35Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Art. 36Beteiligung Dritter
- Art. 37Streichung von Beschwerden
- Art. 38Prüfung der Rechtssache
- Art. 39Gütliche Einigung
- Art. 40Öffentliche Verhandlung und Akteneinsicht
- Art. 41Gerechte Entschädigung
- Art. 42Urteile der Kammern
- Art. 43Verweisung an die Große Kammer
- Art. 44Endgültige Urteile
- Art. 45Begründung der Urteile und Entscheidungen
- Art. 46Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile
- Art. 47Gutachten
- Art. 48Gutachterliche Zuständigkeit des Gerichtshofs
- Art. 49Begründung der Gutachten
- Art. 50Kosten des Gerichtshofs
- Art. 51Vorrechte und Immunitäten der Richter