(1)Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2)Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Absatz 1 tritt die Thüringer Feuerungsverordnung vom 3. Juni 1996 (GVBl. S. 105) außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 13 Flüssiggasanlagen und Dampfkesselanlagen