Anlage 7 Nummer 1.3 Satz 4 Buchstabe m und n ist ab dem 1. April 2027 anzuwenden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 76 Übergangsrecht§ 77 Verweis auf technische Regelwerke →