Raumordnungsverfahren, die vor dem 17. Juli 2020 förmlich eingeleitet wurden, werden nach der Gemeinsamen Raumordnungsverfahrensverordnung vom 28. Juni 2010 (GVBl. S. 406) fortgesetzt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 9 Geltungsdauer§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten →