Gesetze treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet worden sind.
Weitere Fassungen dieser Norm
Artikel 121 Verf HE, vom 01.12.1946, gültig ab 01.01.2004 bis 21.12.2018
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/he-verf/__121.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).