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Jurafuchs

Art. 121

HE-VERF
Gesetze treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet worden sind. Weitere Fassungen dieser Norm Artikel 121 Verf HE, vom 01.12.1946, gültig ab 01.01.2004 bis 21.12.2018

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