kandidat architektury
kandidat biologiceskich nauk
kandidat chimiceskich nauk
kandidat farmacevticeskich nauk
kandidat filologiceskich nauk
kandidat fiziko-matematiceskich nauk
kandidat geograficeskich nauk
kandidat geologo-mineralogiceskich nauk
kandidat iskusstvovedenija
kandidat medicinskich nauk
kandidat psichologiceskich nauk
kandidat selskochozjajstvennych nauk
kandidat techniceskich nauk
kandidat veterinarnych nauk
können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz, jedoch mit Herkunftsbezeichnung führen.
Die Kandidatengrade des Satzes 1 müssen von derstaatlichen Vyssaja attestacionnaja komissija Ministerstva obrazovanija i nauki Rossijskoj Federacii (VAK)/Oberste Attestationskommission des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation (akttuelle Bezeichnung seit 2007) oder einer ihrer Vorgängereinrichtungen verliehen worden sein. Diese sind:
„Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung,
„Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung,
„Doctor of ...“ (hakushi ...),
„Doctor of Philosophy“ - Abk.: „Ph.D.“,
Doctor of ... “ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung,
Doctor of Philosophy“ - Abk.: „Ph.D.“, sofern die verleihende Einrichtung von der Carnegie Foundation for the Advancement of Teaching als „R1: Doctoral Universities - Very high research activity“ oder als „R2: Doctoral Universities - High research activity“ klassifiziert ist,
können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzungen die Abkürzung „Dr.“ jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen. Dies gilt nur für Doktorgrade, die unabhängig von ihrer originalsprachlichen Bezeichnung im Herkunftsstaat auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Promotionsverfahrens erworben wurden und der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation entsprechen.