Jurafuchs

§ 2

HSchulGrV ST 2009
Stand 2009-09-04
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade vom 21. April 2005 (GVBl. LSA S. 236) außer Kraft.

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