Jurafuchs

§ 2

IZG LSA
Begriffsbestimmungen
Stand 2008-06-19
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1.
amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu;
2.
Dritter: jeder, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen;
3.
Informationsregister: ein zentral geführtes, elektronisches, allgemein zugängliches Register.

Meine Notizen

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