Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat.
§ 6
IZG LSASchutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Stand 2008-06-19