Jurafuchs

§ 13

ThürJAG
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 2022-12-07
(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
(2)
Gleichzeitig mit Inkrafttreten nach Absatz 1 tritt das Thüringer Juristenausbildungsgesetz in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2016 (GVBl. S. 150) außer Kraft.

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