(1)
Durch den Präsidenten des Landgerichts Berlin sollen an das Landgericht Berlin II mit Wirkung zum 1. Januar 2024 diejenigen Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versetzt werden, die zum Stichtag 1. Juli 2023 überwiegend in den Dienststellen Littenstraße und Tegeler Weg des bisherigen Landgerichts Berlin eingesetzt sind. Für Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Stichtag 1. Juli 2023 an eine andere Dienstbehörde abgeordnet sind oder sich nicht im Dienst befinden, soll die Dienststelle des bisherigen Landgerichts Berlin, bei der sie zuletzt überwiegend eingesetzt waren, maßgeblich sein.
(2)
Einer dienstlichen Beurteilung der Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Anlass ihrer Versetzung vom bisherigen Landgericht Berlin an das Landgericht Berlin II bedarf es nicht.