Jurafuchs

§ 5

LGErrichtG
Erste Wahl der Richterräte
Stand 2023-02-09
(1)
Die ersten bei den Landgerichten Berlin I und II anstehenden Wahlen der Richterräte finden abweichend von § 28 Absatz 2 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes einmalig im Zeitraum 1. Januar 2024 bis 15. März 2024 statt.
(2)
In entsprechender Anwendung des § 36 Absatz 3 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes sind die gemäß Absatz 1 gewählten Richterräte in dem auf diese Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Richterratswahl neu zu wählen. Im Übrigen bleiben die §§ 28 und § 36 des Berliner Richtergesetzes unberührt.

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