Das Land kann Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft Rückbürgschaften für von diesen eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen gewähren. Für diesen Zweck können auch Darlehen oder Zuschüsse für Haftungsfonds von Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft gewährt werden.
§ 8
BbgMFGRückbürgschaften
Stand 1992-05-08