(1)
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden vierten Monats in Kraft.
(2)
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Landesnichtraucherschutzgesetz vom 25. Juli 2007 (GBl. S. 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (GBl. S. 81) geändert worden ist, außer Kraft.