Jurafuchs
§ 23

§ 23

NKAG
Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2022-09-22
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1973 in Kraft. *) *) Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 8. Februar 1973 (Nds. GVBl. S. 41). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in den Bekanntmachungen vom 5. März 1986 (Nds. GVBl. S. 79), vom 11. Februar 1992 (Nds. GVBl. S. 29) und vom 23. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 41) sowie den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.

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