(1)Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.(2)Abweichend von Absatz 1 tritt § 8 am 1. Juli 2008 in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 9 Berichterstattung