An den Orten, für die nach § 2 ein Rauchverbot besteht, ist dies deutlich sichtbar zu kennzeichnen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 3 Ausnahmeregelungen§ 5 Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Rauchverbots →