Jurafuchs

§ 2

GerOrgG LSA
Stand 1992-08-24
(1)
Es werden Landgerichte mit Sitz in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und Stendal errichtet.
(2)
Ihre Bezirke bestehen aus den Bezirken folgender Amtsgerichte:
1.
Landgericht Dessau-Roßlau:
2.
Landgericht Halle:
3.
Landgericht Magdeburg:
4.
Landgericht Stendal:

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