Die Amts- und Landgerichte führen jeweils den in § 2 Abs. 2 bezeichneten Namen. Das Oberlandesgericht führt den Namen „Oberlandesgericht Naumburg“.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 3§ 5 →