Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt nimmt zentrale Verwaltungsaufgaben der Polizei wahr. Es ist eine dem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnete Dienststelle.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 7 LandeskriminalamtArt. 9 Zusammenarbeit →